Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Vorab möchte ich anmerken, dass dies gerade in Problem des Markenrechts ist, dass man quasi ein Monopol für diese Marke schafft. Das ist aber gerade auch erwünscht, da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Inhaber der Marke beachtliche Investitionen in den Aufbau der Marke gesteckt hat. Wenn das nicht der Fall ist, dann gibt es Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
Im Folgenden werde ich auf Ihre einzelne genannten Probleme eingehen:
D1 Mini:
Mit Blick auf den D1 Mini sehe ich zwei Möglichkeiten, die Sie anstoßen könnten. Wenn Sie sagen, dass eine andere Firma Inhaber der Marke D1 Mini ist, unabhängig davon wie sie aktuell firmiert, so können Sie sich eine Lizenz dieser Firma einräumen lassen, die Ihnen gestattet das Zeichen zu verwenden. Da die Firma WEMOS ältere Recht hat, dürfte die Firma aus Deggendorf Ihnen diese Nutzung nicht untersagen.
Ebenfalls würde ich diese Firma darauf hinweisen, dass sie doch bitte ein Löschungsverfahren anstrengen sollte, insbesondere da es der Firma ja auch schadet.
Die Marke ist erst 2019 angemeldet worden, sodass aktuell die Einrede der Nichtbenutzung noch nicht besteht. In 5 Jahren sollten Sie aber schauen, ob eine Nutzung tatsächlich erfolgt.
Uno / NodeMCU
Mit Blick auf diese beiden Marken konnte ich zwar einen Anmeldeversuch der besagten Firma feststellen. Die beiden Zeichen sind aber nicht als Marke im Register eingetragen und geschützt. Gerade mit Blick auf NodeMCU würden Sie auch Inhaber einer Lizenz sein (entsprechend der Bedingungen) und Ihr Verkauf wäre berechtigt, mit Zustimmung des (älteren) Zeicheninhabers.
In allen Fällen würde ich empfehlen, dass Sie den jeweiligen Hersteller direkt anschreiben und ihn über das Vorgehen der Firma informieren. Kein Markeninhaber hat ein Interesse an einem solchen Vorgehen.
Für Sie würde ich empfehlen sich solange eine Lizenz vom Hersteller einräumen zu lassen, die ihnen den Verkauf und Vertrieb in Deutschland gestattet. In dem Fall kann Ihnen die Firma die Nutzung nicht untersagen und auch bei Amazon müssten Sie wieder ihre Produkte verkaufen können. Ich möchte nur zur Klarstellung darauf hinweisen, dass diese Lizenz natürlich abhängig von dem Bestand älterer Rechte in Deutschland ist. Sprich, die Zeichen des Herstellers müssten hier als eingetragene oder nicht eingetragenen Marke Schutz genießen. Ob dies der Fall ist wäre dann noch einmal gesondert zu prüfen. Aufgrund der weiten Bekanntheit gehe ich aber aktuell davon aus.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Herzlichste Grüße
Michael Epping