Ausgangslage: - Verkauf eines EFH über Makler - Abschluss eines Makler-Allein-Auftrages vor 16 Tagen bei uns zuhause - Vertrag ist befristet bis zum 01.05.2020 - Einzige Ausstiegsoption "Außerordentliche Kündigung": "...der Vertrag kann vorzeitig widerrufen werden, wenn der Makler seine Vertragspflichten verletzt..." - Der Vertrag enthält keine weiteren Belehrungen zum Widerrufsrecht und/oder Widerrufsfolgen Sachverhalt: - Wir haben einen Käufer per Zufall aus unserem Freundeskreis gefunden - Der Makler hat davon erfahren, verlangte von uns die Kontaktdaten des potentiellen Käufers und versucht nun mit dem Käufer einen Termin zu organisieren (O-Ton: "um den Papierkram zu erledigen") - Ein Treffen hat noch nicht stattgefunden Frage: - Kann ich den Makler bieten, seine Bemühungen zu pausieren und selber mit meinem Käufer die Verkaufsvorbereitung in Ruhe zu prüfen? ... Wenn der Verkauf nicht klappt, würde ich dem Makler den Verkaufsprozess wieder übergeben. - Da der Makler wenig Kooperationsbereitschaft zeigt und gedroht hat, "so oder so an seine Provision zu kommen", kann ich mit dem Verweis auf die fehlende Widerrufsbelehrung den Vertrag jederzeit Widerrufen?