Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf der Befristung, ohne das es einer Kündigung bedarf, falls es nicht vorher einverständlich und schriftlich verlängert wurde § 7 Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. ... Anmerkung: Der Vertrag trägt das Datum vom 11.05!! Ich habe keine schriftliche Kopie des Vertrages, sondern lediglich eine PDF-Kopie per email Frage: Ist dieser Vertrag durch das falsche Datum überhaupt gültig, und kann ich mich darauf berufen wenn ich die Stelle gar nicht erst antreten möchte?