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Vertrag Küche unterschrieben - wie Rücktritt möglich?

23. April 2007 22:42 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


15:34

Wir haben eine Auftragsbestätigung und Kaufvertrag für eine Küche unterschrieben, und zwar am 30.3. Die Küchenfront blieb offen, da der Verkäufer nichts adäquates zeigen konnte.
Am 2.4. haben wir dem Verkäufer einen Brief geschrieben, indem wir betonen, dass die Frage der Front noch nicht geklärt ist und dass das für uns der wichtigste Aspekt ist.
Nach 3 Wochen (Ostern dazwischen) bekamen wir am 20.4 Muster für Küchenfronten zugeschickt, die uns alle nicht gefallen.
Bisher ist noch nichts klar, auch nicht der Hersteller.
Laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen: "Der Käufer ist an die Bestellung 3 Wochen gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat".
Wir möchten vom Vertrag zurücktreten. Wie ist das möglich?

23. April 2007 | 22:55

Antwort

von


(2984)
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26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrter Ratsuchender,

so, wie Sie den Sachverhalt schildern, ist der Vertrag unter der Bedingung geschlossen worden, dass eine Einigung über die Front noch erzielt werden muss.

Da die Küchenfront natürlich für die Kaufentscheidung wesentlich ist, ist diese Bedingung (Küchenfront) - vorbehaltlich der Prüfung der Auftragsbestätigung - wohl noch nicht zustande gekommen.

Hier sollten Sie nun SCHRIFTLICH dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen setzen, Ihnen nun eine adäquate Front zu bezeichnen, und danach dann vorsorglich den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Da aber die schriftliche Auftragsbestätigung auch zu dem Punkt der Vorderfront ganz wesentlich sein wird, sollte diese UNBEDINGT noch individuell geprüft werden, da das Ergebnis davon abhängen wird.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 24. April 2007 | 15:03

Was kann passieren schlimmstenfalls (für uns) passieren, wen wir jetzt den Vertrag kündigen mit dem Hinweis darauf, dass wir keine uns passende Küchenfront angeboten bekamen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. April 2007 | 15:34

Sehr geehrter Ratsuchender,

da die Front ein wesentlicher Aspekt ist und wenn dieses nachträgliche Anbieten auch in den Vertrag irgendwie mit aufgenommen worden ist, wird Ihnen nichts passieren können (allerdings sollten Sie vor Kündigung eine Frist setzen).

Die Firma wird versuchen, einen Pauschalen Stornobetrag zu verlangen, denn Sie dann aber bei dieser Konstellation ablehnen sollten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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