Grundstückskaufvertrag - Rückabwicklung wegen Grunderwerbsteuer
vom 4.3.2014
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Folgender Sachverhalt: Im August 2013 haben wir (eine Grundstücks-GbR) einen Kaufvertrag über eine Immobilie abgeschlossen und Grunderwerbsteuer sowie den Kaufpreis gezahlt. ... Das Finanzamt wiederum meint nun, dass auch im Falle der Auflösung beider Verträge (Auflösungsvertrag GbR und Kaufvertrag GmbH) zweimal Grunderwerbsteuer bezahlt werden muss, und zwar für den dann endgültig durchzuführenden Kaufvertrag mit der GbR und den nicht durchzuführenden Kaufvertrag mit der GmbH! Nun meine Frage: Ist die Auffassung des Finanzamtes richtig, d.h. dass in unserem Fall die Grunderwerbsteuer doppelt, also auch für den nicht durchzuführenden Kaufvertrag mit der GmbH bezahlt werden muss?