Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Fragen darf ich Ihnen antworten wie folgt.
1. Grunderwerbsteuer für Ihre Frau fällt nicht an, da Schenkungen von der Grunderwerbsteuer befreit sind und überdies ein Erwerb von Verwandten in gerader Linie vorliegt, § 3 Nr. 1 und Nr. 6 GrERwStG.
Für Sie fällt Grunderwerbsteuer an, und zwar auf den Kaufpreis von 100.000 EUR, der gem. § 8 GrERwStG als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist.
2. Schenkungssteuer fällt für Ihre Frau nicht an, wenn sie den Freibetrag von 400.000,-- EUR noch nicht ausgeschöpft hat.
Da Sie 100.000,-- EUR Kaufpreis zahlen, kann allenfalls eine Schenkung in Höhe von 25.000,-- EUR vorliegen, das ist die Hälfte des Mehrwertes des Grundstücks. Wegen des Freibetrags von 20.000,-- EUR hätten Sie dann lediglich 5.000,-- EUR zu versteuern. Allerdings werden Sie es ja nicht in den Kaufvertrag schreiben, dass das Grundstück einen Wert von 250.000,-- EUR hat, sondern dort wird doch wohl allenfalls der Gesamtwert von 200.000 EUR erwähnt werden, von dem Sie 50 % zahlen. Dann muss das Finanzamt erst einmal auf die Idee kommen, dem wahren Grundstückwert nachzuforschen. Das passiert regelmäßig nur bei einem ganz krassen Missverhältnis, also z. B. wenn das Grundstück 500 TEUR wert wäre. Also müssen Sie damit eigentlich nicht rechnen. Aller Voraussicht nach fällt daher für Sie auch keine Schenkungssteuer an.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Brümmer,
vielen Dank für die Antwort. Sollen wir im Kaufvertrag den Kaufpreis 100 TEUR festsetzen und folgende Passus einfügen:
„Im Innenverhältniss trägt der GbR Gesellschafter X den Kaufpreis allein. Die Gesellschafterin Y erhält Ihren Anteil wegen Schenkung unentgeltlich."
Oder muss der Kaufpreis auf 200 TEUR gesetzt werden und der Passus so formuliert werden:
„Im Innenverhältniss trägt der GbR Gesellschafter X hälftigen Kaufpreis von 100 TEUR. Die Gesellschafterin Y erhält Ihren Anteil wegen Schenkung unentgeltlich."
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Rückfrage darf ich Ihnen antworten, wie folgt.
Es muss im Vertrag heißen: X kauft den hälftigen Grundstücksanteil zum Preis von 100.000,-- EUR. Y bekommt die andere Grundstückshälfte unentgeltlich übertragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Ergänzung behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin