Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn der Verkäufer das Haus wirklich im Betriebsvermögen hat, kann er hierfür ( muss aber nicht ) durchaus Vorsteuer bezahlt und beim Finanzamt gezogen haben. Dann wäre die Veräußerung auch steuerpflichtig.
Nur, ich würde das nicht sofort glauben, weil es letztlich Ihren Kaufpreis erhöhen würde.
Achten Sie darauf, daß im Vertrag der Wertansatz brutto 15 Prozent der Gesamtkaufsumme nicht erreicht. Ab dieser Grenze wird das Finanzamt hellhörig.
Dann sollte notariell die Zahlung davon abhängig gemacht werden, daß der Verkäufer den Nachweis der Umsatzsteuerzahlung erbringt.
Tip: Wenn er eine Bilanz zu erstellen hat, müsste er die Umsatzsteuer schon im Monat des Verkaufes abführen und nicht erst ab Zahlung. Lassen Sie sich also nicht hinhalten, die Umsatzsteuer sei für den Monat der Zahlung noch nicht fertig und die Zahlung noch nicht nachweisbar. Er muss im Monat des Kaufvertrages bezahlen, auch wenn er den Kaufpreis noch nicht hat.
Dann wird eine Zahlungsverpflichtung von Ihnen notariell vereinbart, welche nach Nachweisführung zu erfüllen ist. Achten Sie darauf, daß die ersparte Grunderwerbsteuer nicht kleiner ist, als die auf den Nettopreis des Mobiliars aufgeschlagene Umsatzsteuer.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA