im märz diesen jahres habe ich eine ( noch bewohnte und komplett eingerichtete)wohnung besichtigt,anfang mai den mietvertrag unterschrieben.die dame sagte mir, die wohnung werde im renovierten zustand zum 01.08.2007 bezugsfertig sein.bis zum 31.07.erhielt ich weder ein schreiben noch einen anruf der hausverwaltung zwecks übergabe der wohnung oder etwaige verzögerung der anmietung ( ein zusatz im mietvertrag,dass bis 2 monate dies möglich sei und recht des vermieters).ich erreichte die hausverwaltung dann am 31.07. und eine dame verabredete für den nächsten tag ( 1.08.)einen termin zur besichtigung/übergabe. ich habe die wohnung mit einem freund besichtigt und war fassungslos:die wohnung befand sich in einem baufälligen,verwahrlosten zustand.die hausverwalterin empfand dies offensichtlich auch und eine weitere dame der hausverwaltung ( die kamen auch zu zweit) sagte lapidar "na da müssen sie ja erstmal ein paar tausend euro investieren.... die andere dame sagte mir dann sofort zweimal! ... woraufhin ich sagte, das tue ich.sie uns in ihrem auto mit zur verwaltung nahmen, mir einen text diktierte ( wie es ordnungsgemäss zu heissen hat/lauten muss),den ich unterschrieb, den sie mit einem eingangsstempel versah und mir das schreiben in kopie übergab.dann mir den schlüssel für eine andere freie komplett renovierte wohnung gab ("vielleicht gefällt ihnen ja diese...").ich sah mir die wohnung an, nein, die gefiel mir nicht. am nächsten tag rief mich die dame an, sie bot mir an die ursprüngliche wohnung, innerhalb von 22 tagen bezugsfertig zu machen. ich sagte ihr, ich habe kein interesse mehr, ausserdem bin ich ja ihrem angebot der ausserordentlichen kündigung nachgekommen und für mich ist die sache erledigt. heute rief mich die dame erneut an, sie wolle sich mit mir treffen, zur besichtigung zweier komplett sanierter wohnungen. ich sagte ihr, ich möchte nicht in diesen bezirk der stadt ziehen. nebenbei erwähnte sie, meine kündigung würde von ihrem vorgesetzen nicht akzeptiert werden und das wäre noch schwebend. aber wenn ich einen anderen mietvetrag abschliessen würde, könnte man sich ja da einigen.... wie ist die rechtslage?