Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich habe eine Frage bezüglich meiner Kündigung durch den Auftraggeber. ... Gegen die Kündigung habe ich schriftlich Widerspruch eingelegt mit folgender Argumentation: 1. da es sich bei dem Vertrag um einen befristeten Vertrag handelt, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der Zeit, für die er eingegangen ist (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/620.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 620 BGB: Beendigung des Dienstverhältnisses">§620 Satz 1 BGB</a>) 2. da es bei einem befristeten Vertrag keinerlei weitere gesetzliche Kündigungsfristen gibt, ist dieser oben zitierte Absatz mit Kündigung auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen unwirksam; ich denke, dass § 621 hier auch nicht greift, denn dies bezieht sich nur auf unbefristete Dienstverträge 3. um eine fristlose Kündigung kann es sich nicht handeln, da keinerlei Gründe dafür vorliegen und auch keine genannt wurden (die Kündigung wurde nur ausgesprochen, weil eine langjährige Dozentin meine Unterrichtstage haben wollte und ich nicht tauschen konnte (habe eine 1,5 jährige Tochter, und unsere Tagesmutter konnte die Tage leider auch nicht ändern, weil sie voll belegt ist)) Ich weiß, dass diese andere Dozentin nun meine Tage übernimmt, mir hat man gesagt, dass ich nicht mehr zu kommen brauche.