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freie Mitarbeit / Dienstvertrag

| 13. Januar 2015 16:20 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Fragen zur Kündigung und Kündigungsfristen von Dienstverträgen

ich bin seit einigen Jahren freiberuflich in der Bauplanung tätig. Arbeite im Büro meines Auftraggebers. Ich arbeite eine 40 Std Woche also ist das meine Hauptsächliche Einnahmequelle. Eine schriftliche Regelung gibt es nicht. Ich rechne am Ende des Monats per Stundennachweis auf Stundensatz-Basis ab.
Mein Auftraggeber hat nun Insolvenzantrag gestellt, es soll aber saniert werden und ich hoffe auch weiter arbeiten zu können.

Frage: müsste mein Auftraggeber mir gegenüber eine Kündigungsfrist einhalten falls er sich entschließt sich von mir zu trennen? sollte ich aktiv etwas unternehmen um die Situation zu klären? oder kann ich einfach weiterarbeiten solange mir keiner kündigt und habe dann auch Anspruch auf Bezahlung?

Vielen Dank


Einsatz editiert am 13.01.2015 16:30:46

13. Januar 2015 | 16:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Kündigung des Dienstvertrages müsste unter Einhaltung der Frist des § 621 Ziff. 3 BGB erfolgen, welcher wie folgt lautet: „wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats" Somit müsste spätestens am 15.01 zum 31.01.15 gekündigt werden, danach ist eine Kündigung erst zum 28.02.15 möglich.

Ob Sie die Problematik aktiv ansprechen, liegt daran, ob Sie derzeit und voraussichtlich die nächsten Monate Geld bekommen oder ob Sie gegebenenfalls umsonst arbeiten. Denn in diesem Fall bleibt Ihnen unter Umständen nur die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle. Leistungen auf Insolvenzausfallgeld steht Ihnen als Selbstständiger nicht zu. Allerdings könnten Sie mit einer aktiven Ansprache evtl. den AG auf den Gedanken der Kündigung bringen. Sie müssten somit für sich abwägen, welches Risiko Sie eingehen wollen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.




Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)






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