Missbrauch einer Grunddienstbarkeit zur Verhinderung des Verkaufs eines Grundstücks
vom 16.4.2013
85 €
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Der Eigentümer des herrschenden Nachbargrundstücks ist der Bruder der Verkäuferin, welcher ebenfalls problemlos mit der Änderung der Grunddienstbarkeit einverstanden ist. ... Nun das Problem: der Bruder der Verkäuferin (wie gesagt Eigentümer des herrschenden Grundstücks) lebt in einer Art Kriegszustand mit seiner noch nicht geschiedenen Ex-Frau, welche leider ebenfalls hälftige Eigentümerin des herrschenden Grundstücks ist. ... Oder kann die Grunddienstbarkeit in einem solchen Fall auch nur mit Zustimmung eines der Eigentümer geändert werden?