Behördliches Führungszeugnis wegen Gewerbeanmeldung
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Ich wurde aufgrund eines extrem dummen Fehlers meinerseits 2004 wegen Unterschlagung und Betrug zu einer Haftstrafe von 8 Monaten auf Bewährung, ausgesetzt zu drei Jahren, verurteilt. ... Ich habe demnach ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt welches nun auch keine Eintragung enthält. ... Ich habe aber den § 30 Abs.5 BZRG mit Erläuterungen § 32 und § 34 BZRG so verstanden daß dies eben nicht der Fall ist.