Frist zur Aussschlagung einer Erbschaft
Nach dem Tode meines Vaters im Februar möchte meine Mutter Ihren Anteil (gesetzliche Erbfolge) der Erbschaft zu Gunsten Ihrer Kinder ausschlagen. (steuerliche Gestaltung) Die Frist von 6 Wochen zur Erklärung beim Nachlassgericht ist aber schon abgelaufen. Allerdings habe ich gelesen, dass es auch eine 6 Monatige Frist nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1944 BGB: Ausschlagungsfrist">§ 1944 Absatz 3 BGB</a> gibt.