Elternunterhalt
beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Sehr geehrte Damen und Herren, zu im Folgenden kurz geschilderten konkreten Fall zum Elternunterhalt bitte ich um Auskunft. ... Wie ist zu verfahren, wenn das SA trotz besseren Wissens an der die Halbteilung ignorierenden Berechnung festhält und der Ehefrau vom Prinzip her nur den Mindestselbstbehalt zugesteht? ... Wie würde ich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Streitwert berechnen unter dem Aspekt, dass ich ja nicht die Unterhaltspflicht per se, sondern nur deren Höhe bestreite, d.h. strittig ist ja nur die Differenz des verlangten Unterhaltes zu meiner Gegenrechnung?