Einhaltung der Tarifverträge
vom 25.6.2012
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Guten Tag, in meinem Arbeitsvertrag (über 30J beschäftigt) steht: Für das Arbeitsverhältnis gelten die Tarifverträge für die Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Süßwarnindustrie in der jeweils gültigen Fassung. Besagt dieser Punkt des Arbeitsvertrages , dass sich mein Arbeitgeber, (auch nach Austritt der Fa. aus dem Bundesverband) an die jährlichen Entgelttariferhöhungen halten muss?