Verfällt Resturlaubsanspruch bei Krankheit?
vom 7.4.2015
38 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Die Urlaubsbestimmungen in meinem Unternehmen bzw. mein "normaler" Arbeitsvertrag (nicht tariflich) sehen vor, dass eine Übertragung des Resturlaubsanspruches möglich ist, dieser aber nach dem 31.3. des Folgejahres (hier das aktuelle Jahr 2015) ersatz- und entschädigungslos verfällt. Jetzt stehe ich vor der Situation, dass ich die 10 Tage Resturlaub aus dem letzten Jahr aufgrund der Krankheit nicht bis zum 31.3.2015 abtragen konnte. ... Ich bin leider davon ausgegangen, nachdem ich ein wenig recherchiert, mich aber nicht abgesichert hatte, dass mir aufgrund der langen Krankheit die Urlaubstage bis Ende des Jahres oder sogar bis 31.03.2016 erhalten bleiben.