Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Sie schulden grundsätzlich nur 20 Stunden/Woche und sind vertraglich verpflichtet, in Krankheits- oder Urlaubsfällen jeweils 6 Wochen lang vollschichtig zu arbeiten.
Die Vollschicht wegen Krankheit des Vorgesetzten dauert bereits 7 Wochen und damit eine Woche länger als von Ihnen geschuldet. Sie leisten daher derzeit Mehrarbeit, die zu vergüten ist.
Eine dauerhafte Änderung Ihrer geschuldeten Arbeitszeit ist nicht einseitig durch den Arbeitgeber möglich, sondern kann nur einverständlich mit Ihnen vereinbart werden.
Wenn Sie Ihr Einverständnis verweigern, bleibt es bei dem bisherigen Vertrag.
Sie sollten den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Sie Ihre vertragliche Pflicht zur Mehrearbeit bei Krankheit eines Kollegen erfüllt haben und wieder auf Einhaltung der vertraglichen 20 Stunden drängen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
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Web: https://www.reinhard-otto.de
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Sehr geehrter Herr RA Otto,
vielen, vielen Dank für die Beantwortung! Für mich ist es schwer den Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit zu verstehen. Ich denke jetzt Mehrarbeit ist die Zeit, die ich arbeiten MUSS da Krankheit oder Urlaub anstehen.? Ich habe trotzdem Angst auf meine Stunden zu pochen, da im Arbeitsvertrag meiner Meinung nach die Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit wage beschrieben ist und es so klingt, das Abgesehen von Urlaub und Krankheit der AG ein Recht hat, dies zu verlangen.
Wenn Sie eine genaue Prüfung wünschen, müssen Sie den Arbeitsvertrag übersenden, ohne dessen Kenntnis natürlich nicht abschließend gesagt werden kann, was der Arbeitgeber verlangen kann und was nicht.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Mehrarbeit nicht unbegrenzt verlangt werden kann, weil das den vertraglichen Vereinbarungen zuwider laufen würde.
Mit freundlichen Grüßen