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Anrechnung des Urlaubs bei Krankheit und Kündigung

1. August 2007 09:41 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Eckart Johlige, Dipl.-Jur.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe seit dem 08. 01. 07 in einer Zeitarbeitsfirma als Produktionshelfer gearbeitet. Ab dem 30. 05. 07 war ich krank - meine Krankschreibung dauerte bis 29. 06. 07. Jetzt wurde mir am 12. 06. 07 (während meiner Krankheit) zum 27. 06. 07 unter Anrechnung meines Urlaubs gekündigt.

Da ich länger als 4 Wochen in der Firma beschäftigt war, stand mir laut Arbeitsvertrag eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen zu. Durch meine Krankheit war ich während der 14tägigen Kündigungsfrist doch gar nicht in der Lage meinen Urlaub zu nehmen. Die Firma hat mich somit doch auch nicht von der Arbeit freigestellt, denn die Krankschreibung erfolgte ja durch einen Arzt.

Ist es rechtens, dass die Firma meinen Urlaub einfach als abgegolten ansieht und somit nicht extra bezahlen muss. Eine Lohnfortzahlung stand mir laut Arbeitsvertrag zu und meinen Urlaub hatte ich schließlich schon erarbeitet. Die Firma ist doch dabei die Einzigste, die wieder plus macht, da entweder 7 Tage Lohnfortzahlung oder 7 Tage Urlaub eingespart werden.

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


-- Einsatz geändert am 02.08.2007 20:21:00

Sehr geehrte Fragestellerin,

im vorliegenden Fall haben Sie einen Anspruch gegen Ihre ehemalige Firma auf Abgeltung des Urlaubs.

Es ist zwar zulässig, dass Ihnen während einer Krankheit eine Kündigung ausgesprochen wird, es darf während einer Krankheit allerdings keine Urlaubsanrechnung stattfinden. Während eines Krankheitszeitraums kann nach allgemeiner Auffassung kein Urlaub genommen werden.

Sie haben deshalb noch einen Anspruch auf Abgeltung Ihres Resturlaubs. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Eckart Johlige, Rechtsanwalt

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