Neuer Arbeitsvertrag in Elternzeit - Muss diese formal vorzeitig beendet werden?
vom 27.2.2013
40 €
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beantwortet von
Im Juni 2012 bin ich mit 28h/Woche Teilzeit in Elternzeit wieder eingestiegen, mein Arbeitgeber hat mir dies befristet für die Dauer meiner Elternzeit in einem Schreiben von April 2012 bestätigt; bis auf Gehalt und Arbeitszeit blieben alle andere Bestandteile des Arbeitsvertrages unberührt. ... Nun habe ich Ende 2012 einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag mit meinen gewünschten 28h/Woche bekommen und auch unterschrieben. ... Oder ist das Unterschreiben eines neuen unbefristeten Arbeitsvertrages automatisch eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit in gegenseitigem Einverständnis?