Zusammengerechnete Sperrzeiten bei wiederholter Eigenkündigung in der Probezeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Das wäre dann meine zweite Eigenkündigung innerhalb einer so kurzen Zeit, was bei der Agentur für Arbeit wohl zu Problemen bezüglich meines ALG 1 Anspruches führen könnte. ... Parallel zu einer Beschäftigung kann es doch eigentlich keine Sperrzeit geben, oder ? ... Im Kern möchte ich erfahren, ob ich bei einer weiteren Eigenkündigung meinen ALG 1 Anspruch verliere, da ich im ungünstigsten Fall auf zusammengerechnete Sperrzeiten von 24 Wochen käme.