Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Wie gehe ich jetzt gegenüber der Arbeitsagentur vor? Sage ich beim ersten Termin dort, daß ich erstmal 3 Monate Auszeit nehmen will (ich will alles korrekt machen und nichts verheimlichen)?
Sie können den Arbeitslosengeldanspruch verschieben.
Allerdings wird man Ihnen wegen der Eigenkündigung eine Sperrzeit auferlegen, wenn Sie keinen wichtigen Grund haben. Dazu mehr unter 2 und 3.
2. Wie sieht es dann mit dem ALG 1 aus? Bekomme ich das dann trotzdem ab dem 01.04. oder werde ich dann länger warten müssen?
Wenn Sie den Anspruch schieben, dann bekommen Sie ab April auch ALG I. Zur Sperrzeit siehe unter 3.
3. Wäre es sonst in meinem Fall günstiger, ein Attest meines Arztes zu bringen, das bestätigt, daß ich aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe (was auch durchaus ein gewichtiger Grund war, da ich 2014 über 4 Monate krank geschrieben war), damit ich doch früher ALG 1 bekomme?
Eine Sperrzeit erhalten Sie gem. § 159 SGB III
dann nicht, wenn Sie einen wichtigen Grund für die Kündigung hatten.
In Betracht kommen gesundheitliche und familiäre Gründe. Bei Ihnen führten gesundheitliche Gründe dazu, dass Sie kündigten.
Damit wird es nicht zu einer Sperrzeit kommen, wenn Ihr Arzt attestiert, dass es aus medizinischer Sicht ratsam war, zu kündigen.
4. Kann ich meine PKV von 01.01.2015 bis 31.03.2015 einfach selbst weiter zahlen oder muß ich da irgendwas machen?
Das Problem ist, dass Sie als arbeitslose Person nomalerweise bei Arbeitslosigkeit automatisch pflichtversichert sind in der GKV.
Aber Sie können sich auf Antrag befreien lassen, wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit bereits 5 Jahre privat krankenversichert waren.
Ich hoffe, nichts vergessen zu haben und hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 25.10.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Grübner-Rübenau,
vielen Dank schon mal für Ihre Antwort. Um sicher zu gehen, daß ich Sie richtig verstanden habe, hätte ich folgende Nachfragen:
1. Szenario 1: Die Arbeitsagentur akzeptiert, daß ich aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe. Ich möchte aber trotzdem, um mich weiter zu erholen, dem Arbeitsmarkt erst ab dem 31.03.2015 zur Verfügung stehen. Ab wann bekomme ich ALG 1?
2. 1. Szenario 2: Die Arbeitsagentur akzeptiert nicht, daß ich aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe. Ich möchte aber trotzdem, um mich weiter zu erholen, dem Arbeitsmarkt erst ab dem 31.03.2015 zur Verfügung stehen. Ab wann bekomme ich ALG 1?
3. Sollte ich in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.03.2015 kein ALG 1 erhalten, bezahle ich dann meine PKV einfach selber (bin seit mehr als 5 Jahren bei der PKV)?
Vielen Dank schon mal!
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfragen möchte ich gerne wie folgt beantworten:
Zu 1:
Da Sie, wie ich oben mitgeteilt habe, den Anspruch auf ALG I verschieben können, erhalten Sie es dann ab dem Zeitpunkt, den Sie festlegen.
Voraussetzung ist dann aber, dass Sie der Vermittlung zur Verfügung stehen.
Zu 2:
Die Agentur wird diese Kündigung akzeptieren, da in der juristischen Fachliteratur dieser Fall explizit beschrieben ist. Habe ich auch oben mitgeteiltn ,nur die Textstelle nicht zitiert, da Sie ja einen verständlichen und damit eher unjuristischen Text wünschten.
Zu 3.
Sie haben meine Antwort oben nicht richtig gelesen.
Wenn Sie ALG beziehen und länger als 5 Jahre PKV-versichert sind, dann können Sie einen Befreiungsantrag stellen.
Beziehen Sie kein ALG, dann zahlen Sie dann konsequenterweise Ihre Beiträge zur PKV selbst.
Einen schönen und sonnigen Sonntag wünschend
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht