ALG II, Abfindung und Krankenkassenbeitrag
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Aus diesem Grund, musste der Arbeitnehmer wegen mangelndem Einkommen ALG I bzw. ab April 2012 ALG II beantragen. ... Jobcenter sagt ganz klar bei Abfindung, du hast ein einmaliges Einkommen erhalten, lebe erst einmal davon, bevor du wieder ALG II beantragst. - Keine Frage Jedoch will die Krankenkasse ihre Beiträge (jetzt vom freiwillig Versicherten) auf Grund der Abfindung erhalten. ... , obwohl doch 5 Jahre eine Vorrangversicherung durch ALG I/ALG II bestanden hat.