Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, ich plane die Durchführung einer Wandlung bei einem als Neuwagen gekauften Fahrzeug mit einem massiven Mangel (Wassereinbruch ins Fahrzeug an diversen Stellen). Die notwendigen Voraussetzungen (3-malige Nachbesserung wegen ein und demselben Fehler, Wandlungsantrag innerhalb der Garantiezeit) sind erfüllt. Einziger Knackpunkt: Am Fahrzeug sind diverse sehr teure Umbaumaßnahmen durchgeführt worden die weit in die Fahrzeugtechnik eingreifen (Tieferlegung, Umbau auf Flüssiggas und "Flügeltüren"), so dass man von substanziellen Veränderungen sprechen kann.