Im Anwaltsschreiben heißt es: "Aufgrund des ausgesprochenen Rücktritts wandelt sich das Vertragsverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis, sodass die gegenseitig empfangenen Leistungen herauszugeben sind. ... über die im Angebot befindlichen Leistungen hinausgehen. Die Punkte sind einzeln und detailliert im Angebot aufgeführt (netto-Beträge), z.B.: - Logo mit uneingeschränkten Nutzungsrechten: 650€ - Erstellung Screendesign: 1.750 € - Ausarbeitung der einzelnen Seiten für Shop und CMS: 2.750 € - Designumsetzung für den Shop: 2.500 € - magento-Shop: Installation: 750 € - alternativer Produktviewer: 250 € - Verbindung von magento mit redaxo: 2.250 €# - flexibles URL-Konzept mit redaxo: 350 € - Suchfunktion mit Ajax: 750 € - besondere Produktedarstellung für Startseite: 350 € Außerdem wird gesagt, dass „keinerlei verwertbare Leistungen" empfangen wurden, die „im Rahmen des nunmehr besetehenden Rückgewährschuldverhältnisses herauszugeben wären bzw. für die mangels Rückgabemöglichkeit Wertersatz zu leisten wäre…" Außerdem soll mein Kunde die bisher erstellten Seiten von einem Fachmann überprüft haben, der festgestellt hat, dass der Online-Shop veraltet und nicht den heutigen Standards von Internetseiten entspricht.