Nur kurz eine Auswahl: Meine Exehefrau hat dann, nachdem ausdruecklich von ihr im Scheidungsverfahren verlangt worden war, dass das gemeinsame Haus nicht verkauft, sondern „als Vermaechtnis fuer die Tochter bleiben solle“, ich mit Tochter weiter darin wohnen solle (und vor Allem alles bezahlen solle, was ich auch getan hatte) und deshalb auch die Scheidung ohne Regelung des Zugewinns und eventuellen Verkauf des Hauses ausgesprochen worden war (im Nachhinein fuehle ich mich von meiner damaligen Anwaltschaft falschberaten … aber dies ist wohl auch eine andere Geschichte … ) um ploetzlich genau nach etwas mehr als einem Jahr nach der Rechtskraft der Scheidung die Teilungsversteigerung des ehemals gemeinsamen Hause beim Amtsgericht zu beantragen. ... Trotzdem hat meine Exehefrau damit in einem „Eilverfahren wegen Dringlichkeit“ eine „Einstweilige Verfuegung auf Unterlassung, Annaeherung .. an sie und an das Haus … usw. usf. …“ gegen mich erwirkt, die nachher aber dann von ihr fuer „erledigt erklaert worden war. ... Da ich so jetzt gewissermassen durch die Rentenkuerzung „arm“ dran bin, meine Rente ist gerade etwas mehr als „Hartz-IV“, keine Rechtsschutzversicherung (mehr) habe und vielleicht andrerseits gerade so an der Grenze bin, dass ich keine Prozesskostenhilfe erhalte, waere ich wegen dem Prozessrisiko fuer eine Auskunft dankbar, ob eine Klage so mit dem „VAHRG“ begruendet waere.