Die Option beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrags durch beide Parteien und ist auf 6 Wochen nach Vorlage der fertigen Manuskriptfassung des optionierten Werkes beim Verlag befristet. ... Arbeitstitel, Zeitpunkt der Anlieferung, Veröffentlichungsdatum etc.) werden in einem gesonderten Dokument zusammengefasst, das nach Optionsausübung als Anlage Gegenstand dieses Vertrags wird. ... In einer Ausgabe der Gesammelten Werke des Verfassers, die in einem anderen Verlag erscheint, dürfen diejenigen Werke, an denen der Verlag das Recht nach den Bestimmungen dieses Vertrags erworben hat, auch 20 Jahre nach Abschluss dieses Vertrags nicht aufgenommen werden, es sei denn, dass der Verlag schriftlich hierzu sein Einverständnis gibt. § 2 Abs. 3 VerlG wird insoweit ausgeschlossen.