VERMIETERPFANDRECHT AUSÜBEN - JA ODER NEIN ? WAS IST ZU BEACHTEN ?
Der Mieter ist zwar noch innerhalb der Frist ausgezogen und hat seine Schlüssel zurück geschickt, hat jedoch den größten Teil seines Inventars in den Mieträumen stehen lassen. ... Dessen Anbieter sagte, er hätte die Ladeneinrichtung vor Jahren an unseren Mieter verkauft, aber noch nicht den gesamten Kaufpreis erhalten. ... Der Mieter hatte uns bei Abschluss des Mietvertrages nicht darauf hingewiesen, dass das eingebrachte Inventar möglicherweise gar nicht sein Eigentum ist.