Zeitmietvertrag "geeigneter Nachmieter" Willkür?
vom 11.9.2006
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Der Erstmieter, Frau Y, ist berechtigt, innerhalb der vereinbarten Mietzeit vom 01.09.2003 bis 31.08.2008 gegebenfalls einen dem Vermieter geeignet erscheinenden Nachmieter zu suchen, welcher in den bestehenden Mietvertrag eintritt. ... Frau Y darf einen für ihn geeigneten Nachmieter suchen. ... November 2006 die Mietzahlung - ab Beginn des Mietvertrages mit dem Nachmieter - meinerseits eingestellt werden können (wurde telefonisch besprochen!!!).