Heizungsprobleme - Ansprüche Mieter ggü. VM, Ansprüche VM ggü. WEG?
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Situation: ein Mieter meldet sich bei seinem Vermieter, dass die Heizleistung in seiner Wohnung unzureichend sei; der Vermieter bestellt einen Monteur, der ein Ventil auswechselt, wonach die Heizung funktionieren sollte, und bittet den Mieter sich umgehend zu melden, sollte es weiterhin Probleme geben. Nach einem Monat fragt der Vermieter per Email nach, ob alles in Ordnung sei und der Mieter reagiert genervt, nein, die Anlage des gesamten Hauses funktioniere nicht richtig (Aussage des Hausmeisters), er erreiche selbst bei milden Außentemperaturen von ca. 5-10°C nur knapp 20°C Innentemperatur. ... (An welcher Stelle im Raum und mit was für einem Thermometer der Mieter misst, ist dem Vermieter unbekannt.)