Betrug bei KFZ-Kauf mit Anzhalung
vom 13.5.2006
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Darauf hin habe ich ihm gesagt, er solle nichts mit dem Wagen unternehmen, da ich im Besitz des KFZ-Briefes sei und damit immer noch der Eigentümer sei. ... Oder ist wegen des Motorschadens (vielleicht ist dieser auch nur vorgetäuscht) der Kaufvertrag nicht mehr gültig? Im ADAC-Kaufvertrag ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.