Sehr geehrter Fragesteller,
das einzige was Ihnen passieren kann, wäre dass Sie möglicherweise StandKosten bezahlen müssten, wenn der Händler nachweist, dass er das Fahrzeug sonst früher verkauft hätte. Darüber hinaus käme noch ein Schadensersatz Anspruch in Betracht, wenn der Händler nachweist, dass er das Fahrzeug gewinnbringend hätte verkaufen können und nunmehr keinen anderen Käufer dafür findet. Beides halte ich allerdings für sehr unwahrscheinlich.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 06.07.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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06.07.2019
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16:18
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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