Gültigkeit mündl. Mietvertrag nach Tod der Vermieterin
vom 22.4.2005
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Hallöchen, mein Vater wohnt seit vielen Jahren in einer im Haus der Vermieterin (und Tochter) integrierten Wohnung (1,5 Zimmer). ... Jetzt kommt der Sohn plötzlich auf die Idee, mein Vater möge für die vergangenen Jahre seit dem Tod der Mutter Miete nachzahlen. ... Dass ein Sohn, der sich nie groß für die Belange der Mutter oder Arbeiten am Haus interessiert hat (die überwiegende Zeit abwesend), mal eben für fünf Jahre Miete nachfordert, widerspricht hoffentlich den guten Sitten oder etwas in der Art?!