Schäden bei einer Orientierungsfahrt an meinem Grundstück
vom 20.2.2013
25 €
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beantwortet von
Bei einer nächtlichen Orientierungsfahrt haben sich viele Teilnehmer verfahren und Schäden an meinem Grundstück hinterlassen. Kann ich für den Schaden den Veranstalter haftbar machen oder muß ich mich, wie der Veranstalter behauptet, an die Teilnehmer der Orientierungsfahrt persönlich wenden? Allerdings ist mir nur ein geringer Teil der Teilnehmer bekannt (Startnummern, teilweise Autonummern), die den Schaden verursacht haben (Grundstück liegt etwas abseits, bis ich von meiner Nachbarin einen Hinweis erhalten habe und ich zu dem Grundstück gekommen bin, ist eine Gewisse Zeit vergangen).