Löschung eines negativen (harten) Schufaeintrages
Nun habe ich die Forderung komplett ausgeglichen und möchte den Eintrag beim zuständigen Amtsgericht löschen. Muss die Schufa nun "nur" den Offenbarungseid löschen oder auch gleichzeitig den Eintrag des nichtbezahlten Kredites ? Also den Eintrag des Kredites Oder wird die jetzt beglichene Forderung des Kredites lediglich als "erledigt" markiert ?