Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bitte konkretisieren Sie nochmal ganz genau:
Gläubiger ist GmbH - die ist insolvent
Schuldner ist Privatperson (Titel besteht)
Richtig?
Und Sie sind nun Privatperson oder GmbH?
Wenn Sie Privatperson sind, besteht der Titel 30 Jahre und der Insolvenzverwalter kann diese (und wird diese) einfordern - allerdings nicht, wenn diese - aus welchen Gründen auch immer - vergessen wurde.
Wenn P die Vollstreckung verhindern will, sollte P sich melden. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - oder auch der Verkauf der Forderung und dann ggf. ein Eintrag in die Schufa - wären jetzt keine Option.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen