Honorar Energieberater (durch BAFA geförderte Energieberatung)
vom 8.8.2018
48 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Außerdem meinte er, dass er mehr Aufwand hatte, da uns vom Verkäufer der falsche Energieausweis vorlag (haben nur einen Verbrauchsweis statt den [für Bauantrag bis 1976] erforderlichen Bedarfsausweis erhalten). ... Wir fragen uns auch, auf welcher Grundlage er seine Berechnungen durchgeführt hätte, wenn wir bereits länger Eigentümer gewesen wären und dementsprechend gar keinen (für den Verkauf notwendigen) Energieausweis gehabt hätten?