Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass Sie bereits mit dem potentiellen Erwerber einen notariellen Kaufvertrag geschlossen haben und dass der Kaufpreis die noch ausstehende Darlehensrestschuld zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung übersteigt.
In dem Falle kann Ihre Bank die Löschungsbewilligung nicht verweigern. Da Sie und Ihre Ehefrau als Gesamtschuldner auf die noch ausstehenden Darlehensverbindlichkeiten im Außenverhältnis haften, kann die Bank die Erfüllung dieser Verbindlichkeit durch einen der Gesamtschuldner nicht ablehnen. Wenn aber die Verbindlichkeit erfüllt wird, muss die Bank auch die Freigabe der Sicherheit gewähren und damit die Löschungsbewilligung erteilen. Dies hängt auch nicht von der Zustimmung Ihrer Ehefrau ab. Wie die Auseinandersetzung im Innenverhältnis mit Ihrer Ehefrau aussieht, betrifft die Bank in keiner Weise.
Sofern Sie in der Angelegenheit gegenüber der Bank rechtliche Unterstützung wünschen, können Sie mich gern kontaktieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Wessel, Rechtsanwalt