Oder die Erben eines Miteigentümers, die, aus welchem Grund auch immer, als Mitglieder der Eigentümergemeinschaft nicht erwünscht sein könnten. ... Hier meine Fragen: 1.)Kann ein Ehevertrag so verfasst werden, dass er lediglich den Anteil am Grundstück und den darauf anfallenden Wertzuwachs bei der Berechnung eines Zugewinnausgleichsanspruches ausschließt (für alle anderen Dinge wie Versorgungsansprüche, Erbe usw. sollen ausdrücklich die gesetzlichen Regelungen gelten)?