Zweitwohnsitzsteuer Osnabrück: Besteht Chance der Befreiung?
. §3 Abs 4 ZwStS) sind nicht steuerpflichtig: "Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. von einem nicht dauerhaft getrennt lebenden eine eingetragene Lebenspartnerschaft Führenden aus beruflichen Gründen (...), wobei sich die gemeinsame Wohnung der Eheleute bzw. ... Nach diesem Satz ist es als nicht verheiratete Person, die zwar in fester, jedoch nicht gleichgeschlechtlicher, Beziehung lebt scheinbar nicht möglich, von der Steuer befreit zu werden, obwohl die Wohnung beweisbar nur zu beruflichen Zwecken besteht.