Guten Tag, habe so eine Vermutung, als letzte woche 2 mal Polizisten mit mir sprechen wollten.Und zwar denke ic, dass es um Rechnungen geht, die ich aufgrund meiner Angstneurose auf Rechnngen schon für mich und meine Unterlagen für die Zukunft vorgeschrieben habe und aus Versehen , diese Rechnungen(von mir geschrieben, ca 900Euro, ca 10mal)miteingereicht habe zur Erstattung der Kosten(ist mir soeben beim durchgehen der Einkommenssteuer aufgefallen).Dies war aber keine Absicht von mir,mussten irgendwe in meinen anderen Einreichungsordner gelangt sein.Da ic eine sog.Angstneurose auf hohe Rechnungen hatte, hatte ich mir die Rechnungen für die kommenden Monate vorgeschrieben , so dass ich meine Angst (auf das viell. nicht mehr zahlen können der Rechn ungen)zu bewältigen.Und so wurden dummerweise aber diese Rechnungen miteingereicht und mir von der Beihilfe schon erstattet. Jetzt meine Frage: Es liegt ein Ermittlungsverfahren vor bei der Polizei, weiß aber noch nicht genau um was es geht.Habe für nä.woche einen Termin dort.Da es mir soebenerst beim Einkommenssteuerausgleich aufgefallen ist, hätte ich jetzt den Betrag, den ich denke, dass die Beihilfe mir überwiesen hat für diese "falschen"Rechnungen, zurücküberwiesen.Und das vor dem Termin , wo ic bei der Polizei erscheinen sollte.Wäre dies sinnvoll, dass eine evtl. Strafe geringer ausfällt ????