Da Ihm die Lage unseres Grundstücks (direkt an der Hauptstraße gelegen, öffentlicher Parkplatz neben dem Grundstück, Kulturelles Zentrum mit Veranstaltungssaal in unmittelbarer Nachbarschaft)bekannt ist- weil die Ehefrau, welche Miterwerberin sein wird, aus unserem Ort stammt- fragte er noch nach dem Auskommen mit der privaten Nachbarschaft. ... Sollte es nun zum Kaufvertrag kommen, wie sollten wir den Gewährleistungsausschluss formulieren, damit die Käufer nicht evt. nach einer gewissen Zeit vom Vertrag wegen verschwiegener Mängel (Lärmbelästigung durch Disco und Verkehr)zurücktreten können, obwohl wir darauf hingewiesen haben und Ihnen die Lage des Hauses bereits bekannt ist ?