Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Sie gehen in Ihrer Schilderung von einem „Kauf eines Musikinstrumentes aus Kommission" aus. In § 383 HGB
ist ein Kommissionär definiert als eine Person, die es gewerbsmäßig übernimmt, Waren ....in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen."
Daher handelt es sich bei dem von Ihnen beschriebenen Geschäft nicht um eine Kommission, da der Verkäufer nicht Herr Maier sondern Herr Schmidt war.
Ich würde Herrn Maier als einen Makler ansehen, der das Geschäft zwischen Ihnen und Herrn Schmidt lediglich vermittelt hat. So war auch die Vertragsgestaltung nach Ihrer Darlegung in dem unterzeichneten Kaufvertrag.
Damit wäre Herr Maier lediglich als Makler zu beurteilen und die Gewährleistungsrechte können Sie nur gegen Herrn Schmidt geltend machen.
Allerdings ist auch im BGB der Fall erfaßt, in dem solche Fallkonstellationen nur vorgeschoben sind, insbesondere zum Zweck der Umgehung der Verbraucherschutzgesetze. So hat der BGH z.B bei KFZ- Verkaufsfällen entschieden, daß der Händler als Verkäufer angesehen werden kann, wenn er das wirtschaftliche Risiko des Kaufs trägt (BGH NJW 07, 759
). Aber auch dieses Kriterium würde in Ihrem Fall zu Herrn Schmidt führen, da er laut Vertrag für Gewährleistung, Rückgabe etc. verantwortlich ist.
Daher sollten Sie sich in Ihrem Fall an Herrn Schmidt wenden. Ich sehe nach Ihren Angaben keinen Ansatzpunkt wie Sie Ansprüche gegen Herrn Maier geltend machen können.
Ein Anspruch gegen Herrn Schmidt sollte demgegenüber durchsetzbar sein. Nach Ihrer Schilderung sind Gewährleistungs- und Rückgabeansprüche nicht ausgeschlossen worden. Sie sollten daher Herrn Schmidt anschreiben und Lieferung einer mangelfreien Sache oder Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgewähr der Kaufsache fordern.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die Direktanfrage kontaktieren.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 15.11.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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