Sehr geehrte Ratsuchende,
der beurkundende Notar wird in dem Vertrag den standardmäßigen Gewährleistungsausschluss aufnehem, sofern er von Ihen nicht noch zusätzlich unterrichtet wird.
Daher sollten Sie unbedingt darauf drängen, dass in den Vertrag aufgenommen wird, dass der Käufer über die regelmäßigen Discoveranstaltungen mit Lärm und auch den Straßenlärm hingewiesen worden ist und der Gewährleistungsausschluss ich auch darauf bezieht.
Eine wörtliche Vorgabe des Wortlautes obliegt allein dem Notar, da dieser auch dafür haftet, so dass es wenig Sinn macht, hier einen Vorschlag zu unterbreiten. Wichtig ist aber, dass inhaltlich auf diese Punkte deutlich hingewiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Danke für die schnelle Antwort. Reicht es aus, im Vetrag aufzunehmen, dass die genaue Lage- wie die umliegenden kulturellen Einrichtungen mit regelmäßigen Veranstaltungen - dem Erwerber bekannt sind (es finden ja nicht nur Discos statt sondern auch Hochzeiten, Karneval usw.) Man kann doch nicht sämtliche Sachen im Vertrag aufzählen.? Wir haben dem Käufer auch mitgeteilt, dass wir zur Strassenseite Schallschutzfenster einbauen ließen wegen der befahrenen Straße, sollte das auch mit in den Vertrag?
Sehr geehrte Ratsuchende,
Beides sollte in den Vertrag, wobei ich aber nicht nur aufnehmen würde, dass es umliegend kulturelle Einrichtungen gibt, sondern auch, dass aufgrund dessen, mit einer Lärmverstärkung zu rechnen ist.
Lassen Sie es so genau wie möglich beschreiben. Doch, man kann und sollte alle Sachen aufzählen - denn auch dafür wird der Notar schließlich bezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle