Sehr geehrte Ratsuchende,
der beurkundende Notar wird in dem Vertrag den standardmäßigen Gewährleistungsausschluss aufnehem, sofern er von Ihen nicht noch zusätzlich unterrichtet wird.
Daher sollten Sie unbedingt darauf drängen, dass in den Vertrag aufgenommen wird, dass der Käufer über die regelmäßigen Discoveranstaltungen mit Lärm und auch den Straßenlärm hingewiesen worden ist und der Gewährleistungsausschluss ich auch darauf bezieht.
Eine wörtliche Vorgabe des Wortlautes obliegt allein dem Notar, da dieser auch dafür haftet, so dass es wenig Sinn macht, hier einen Vorschlag zu unterbreiten. Wichtig ist aber, dass inhaltlich auf diese Punkte deutlich hingewiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtanwältin
Sylvia True-Bohle