Ist die Beitragsrückerstattung rechtlich noch durchsetzbar?
vom 12.1.2020
für 100 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Der Betrag ist auch so hoch, dass er mir vorher angekündigt werden müsste, um eine Unterdeckung meines Girokontos und damit Überziehungszinsen meiner Bank zu vermeiden. Es handelt sich dabei um die Beiträge, die deswegen zusätzlich auf meine anderen Renten fällig wurden, weil auf meine Rente von der Pensionskasse, die eine meiner vier Renten ist, aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts jetzt weniger Beiträge fällig wurden. Es ist eine Verschiebung zu Ungunsten meiner anderen Renten, da ich mit dem Gesamtbetrag meiner Renten die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung überschreite.