2001 wurde meine 27-jährige Ehe, in der ich ca. 18 Jahre für Haushalt, Kinder und das Geschäft meines Ex-Mannes gearbeitet habe, geschieden. In erster Instanz wurde mir vom Familiengericht 2003 nachehelicher Unterhalt zugesprochen, wogegen mein Ex Berufung eingelegt hat.Im Berufungsverfahren wurde mir im September 2004 auferlegt, dass ich zunächst meinen Zugewinn und ein kleines Erbe (aus Frühjahr 2004) verbrauchen müsse, bevor ich Anspruch auf Unterhalt hätte. Ich hatte mir allerdings im Mai 2004 von meinem Erbe in der Türkei ein kleines Appartement gekauft, da ich einen sehr geringen Rentenanspruch habe, von dem ich in der Bundesrepublik nicht leben kann.