Sehr geehrte Rechtsanwälte, - Unser Sohn (24 Jahre) studiert in den Niederlanden, und will in ein Haus ziehen, dass deutsche Eltern eines deutschen Kommilitonen gekauft haben und erstmalig an 4 Studenten vermieten (einer davon ist deren eigener Sohn) - Es gibt einen Mietvertrag auf niederländisch (mit deutscher Google-Übersetzung), bei dem alle 4 Studenten (inkusive des Sohnes der Eigentümer/Vermieter) als gemeinsame Mieter aufgeführt werden. - Es ist eine Gesamtkaution aller 4 Mieter von 1000,- EUR (Gesamtnettomietpreis des Hauses = 1091,- EUR) zu leisten. - Jeder Mieter ist gesamtschuldnerisch für die Miete verantwortlich. - Jeder Mieter hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. - Im Mietvertrag steht nicht nach welchem Recht dieser geschlossen wird. - von jedem Elternteil wird eine zusätzliche Mietbürgschaft mit folgendem Wortlaut gefordert: "Für alle Forderungen (Miete, Betriebskosten, unterlassene Schönheitsreparaturen, Schadensersatzansprüche, Verzugszinsen etc.), die dem Hauseigentümer xxxxx gegen (unser Sohn) als Mieter für die Wohnung in der (Adresse in den Niederlanden) zustehen, übernehme ich (Eltern) unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit die selbstschuldnerische Bürgschaft bis zur Höhe von € 675,00 (drei Nettokaltmieten) der zu Vertragsabschluss geltenden Miethöhe.