Schönheitsreparatur bei kurzer Mietdauer
Es zeigten sich erhebliche Mängel, die leider bei der Übergabe teilweise nicht protokolliert wurden. ... Die Wohnung war zum Zeitpunkt der Übergabe auf den ersten Blick "weiss", jedoch sind nach der 3 monatigen Nutzung - offensichtlich wegen Feuchtigkeit - deutliche dunkle Ränder an den Stellen an denen Bilder, Poster und Schränke standen. ... Der Mietvertrag beinhaltet unter "Schönheitsreparaturen" keine verbindlichen Zeitvorgaben für die regelmäßige Reparaturen, wohl aber die Festlegung, dass die Wohnung zum Zeitpunkt des Auszugs fachgerecht weiss zu renovieren sowie der Teppichboden fachgerecht zu reinigen ist.