Kündigung befristetes Arbeitsverhältnis an einem Forschungsinstitut
vom 1.6.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo, Ich bin zur Zeit an einem Forschungsinstitut tätig, und habe einen bis zum 31.12.3009 befristeten Vertrag. ... In meinem Vertrag steht nur: 1. das ich auf bestimmte Zeit beschäftig bin 2. das es sich um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis gemäß §2 Abs. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz vom 12. ... Juli 2003 in der jeweils geltenden Fassung handelt 3. das sich das Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und den diesen ergänzenden, ändernded oder ersetzenden Tarifverträgen in der für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und für die freie Hansestadt Bremen jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Reglung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder)bestimmt 4. das das Arbeitsverhältniss in jedem Fall zum genannten Fristende endet Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort!