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Vertrag T-Mobil iPhone

16. November 2007 14:11 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

ich hab am 9. Novemer ein Iphone gekauft. leider ist es defekt und ich wollte gerne das Gerät tauschen, BGB §439 : Also heute wieder hin und nöchte von meinem recht auf Nacherfüllung gebrauch machen usw.
T-punkt sagt mir aber das wird nur im 96h service getauscht und nicht 1:1 im Laden. Das kann ich nicht glauben:
Begründung Tarifvertrag mit T-Mobile geschlossen aber die Hardware ist von Apple und die übernehmen dann die "Haftung" bzw. den austausch. Deutsche Recht würde hier nicht gelten, da fühle ich mich doch "veräppelt". Also haben Sie sich geweigert das Iphone zu tauschen sondern es "nur" eingeschickt.
Frage : Hätte ich jetzt auf einen sofortigen Umtausch darauf bestehen können ? Mal angenommen der Service 96h würde in den letzten 4 tagen des Monats sein und ich hätte den Tarif nicht voll ausgenutzt (SMS und Freiminuten) darf ich dann die eine Rückerstattung fordern. Eine Frage noch darf Apple nur einen Garantie von 1 Jahr anbieten ?

Ich sag vielen vielen Dank hab mir schon mal geholfen und wünsche allen hier tätigen Anwälten ein schönes Wochenende, ihr macht hier einen klasse Job.

16. November 2007 | 15:27

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Fragen möchte ich unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen wie folgt beantworten:

Ob im vorliegenden Fall deutsches Recht keine Anwendung findet, entzieht sich mangels entsprechender Kenntnis der Kooperation zwischen Apple und T-Mobile meiner Kenntnis. Es ist jedoch nicht ungewöhnlich und aus juristischer Sicht nicht zu beanstanden, dass ein defektes Gerät zunächst einmal eingeschickt wird. Dem Verkäufer ist nämlich auch ein Prüfungsrecht hinsichtlich des Vorliegens eines Mangels zuzubilligen. Einzelheiten zur Art und Weise der Nacherfüllung wurden ggf. in den für Ihren Vertrag geltenden AGB vereinbart und können hier zur Geltung kommen.

Eine Rückerstattung nicht verbrauchter Freiminuten können Sie fordern, wobei es wohl darauf hinauslaufen wird, dass T-Mobile Ihnen diese Freiminuten auf den nächsten Monat anrechnen wird, so dass sich Ihr Kontingent an Freiminuten entsprechend erhöht.

Das Anbieten einer Garantiedauer von einem Jahr unterliegt keinen rechtlichen Bedenken. Es ist nämlich zu unterscheiden zwischen einer Gerantie und der gesetzlichen Gewährleistung.
Eine Garantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht freiwillig übernommene Verpflichtung, bei welcher der Verkäufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert. Daneben besteht nach wie vor die 24monatige gesetzliche Gewährleistungsfrist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt


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