Probezeit bei erneuter Anstellung bei demselben Areitgeber
vom 11.12.2019
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Unter §2-Beginn der Beschäftigung und Probezeit- wurde vereinbart: Zitat:" Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.März 2017.Es ist nicht befristet. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. ... oder: Fällt die Probezeit des neu geschlossenen Vertrages weg (da ich bereits für das Unternehmen arbeitete und ein positives Arbeitszeugnis erhalten habe ) und hätte ich dann bei einer evtl.Kündigung einen Kündigungsschutz?